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   OLG Frankfurt, 28.12.2011 - 19 U 180/11   

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https://dejure.org/2011,71089
OLG Frankfurt, 28.12.2011 - 19 U 180/11 (https://dejure.org/2011,71089)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.12.2011 - 19 U 180/11 (https://dejure.org/2011,71089)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 19 U 180/11 (https://dejure.org/2011,71089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anfechtbarkeit von Beitragszahlungen auf eine Lebensversicherung gemäß § 134 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von Beitragszahlungen auf eine Lebensversicherung gemäß § 134 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung gegenüber einer kreditgebenden Bank - Anfechtbarkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung eines Darlehens an einen Dritten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2006 - IX ZR 159/04

    Anfechtbarkeit einer nachträglichen Besicherung einer Darlehensforderung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2011 - 19 U 180/11
    Die Besicherung einer fremden Schuld ist grundsätzlich unentgeltlich, wenn der Sicherungsgeber zur Bestellung der Sicherheit nicht aufgrund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung gehalten war (BGH, Urt. v. 01.06.2006, IX ZR 159/04, Rn. 7 m.w.N., Urt. v. 11.12.2008, IX ZR 194/07, Rn. 14, jeweils juris).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 194/07

    Voraussetzungen einer unverzüglichen Befriedigung des Gläubigers aus einer vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2011 - 19 U 180/11
    Die Besicherung einer fremden Schuld ist grundsätzlich unentgeltlich, wenn der Sicherungsgeber zur Bestellung der Sicherheit nicht aufgrund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung gehalten war (BGH, Urt. v. 01.06.2006, IX ZR 159/04, Rn. 7 m.w.N., Urt. v. 11.12.2008, IX ZR 194/07, Rn. 14, jeweils juris).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 71/08

    Anfechtbarkeit der nachträglichen Besicherung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2011 - 19 U 180/11
    Im Übrigen enthält das Stehenlassen einer Darlehensforderung keine ausgleichende Gegenleistung, weil allein damit dem Schuldner - hier der GmbH - kein neuer Vermögenswert zugeführt wird (BGH, Urt. v. 07.05.2009, IX ZR 71/08, Rn. 12, juris).
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